In der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Burglesauer Tal“ vom 9. August 1989, hat die die Regierung von Oberfranken eine Verordnung erlassen, in der der Schutzgegenstand, das Schutzgebiet und der Schutzzweck bestimmt ist. Dort heißt es, dass die vorhandene Arten-, Biotop- und Strukturvielfalt sowie zusammenhängende Teillebensräume bedeutsamer Arten zu erhalten sind.
Die zahlreichen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensgemeinschaften sind zu schützen und das naturnahe Fließgewässer mit seiner typischen Besiedlung ist zu erhalten. Zudem soll mit der Festsetzung zum Naturschutzgebiet die landschaftliche Schönheit und Eigenart des Tales zu bewahrt werden.