Patrimonialgericht

Mit der Grundherrschaft war auch die Gerichtsbarkeit verbunden. So führten die Egloffsteins als Grundherren von Burglesau im Dorf die niedere Gerichtsbarkeit aus. Dazu, sowie zur gesamten Verwaltung des Rittergutes, bestellten sie einen Vogt. Zudem setzten Sie einen Lehensschuldheißen ein, der mit den gleichen Rechten der Gerichtsbarkeit ausgestattet war. Als letzter Lehensschultheißen von Burglesau stirbt Johann Hollfelder 1822.

Johann Hollfelder war bereits nicht mehr mit der Gerichtsbarkeit ausgestattet. Den zu dieser Zeit wird Christian Adam Hopf als Patrimonialrichter zu Burglesau genannt. Er wurde von den Egloffsteinern als Richter für Burglesau bestellt. Mit der Trennung von Staat und Kirche in Folge der Säkularisation wurden Zuständigkeiten, wie beispielsweise die Gerichtsbarkeit, neu geordnet. Dies betraf auch die Territorien der Adelsfamilien. Es wurden entsprechende Qualifikationen an die Richter eines Patrimonialgerichts gestellt. So kam es zu Bewerbungen um die Ämter von Richtern im Herrschaftsgebiet der Egloffsteiner.

Burglesau wurde als Patrimonialgericht der I. Klasse geführt. Es trägt seit 1812 den offiziellen Titel: Königlich, Gräflich und Freiherrlich von Egloffsteinisches Patrimonialgericht I. Klasse zu Burglesau. Das Patrimonialgericht zu Burglesau wurde spätestens 1848 aufgelöst. Das Wappen von Burglesau erinnert mit Schwert als Zeichen der Gerechtigkeit an die lange Tradition der Gerichtsbarkeit in Burglesau.