Bescheide zur Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung

Mit folgender Mitteilung informiert der 1. Bürgermeister der Stadt Scheßlitz über die aktuell eingegangenen Bescheide zur Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Stadt Scheßlitz.

Sehr geehrte Haus- und Grundstücksbesitzer,

Ende Oktober 2023 wurden die Bescheide für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Stadt Scheßlitz (Verbesserungsbeitragssitzung, VES-EWS) verschickt, die eigentlich schon für das Jahr 2022 geplant waren, aber aufgrund technischer Umsetzungsprobleme nicht versandt werden konnten.

Die Freigabe zur Umsetzung, nach langwieriger Lösungssuche der Probleme, erfolgte erst am 24.10.2023. Eine vorherige Ankündigung im Mitteilungsblatt war leider, wegen des Redaktionsschlusses, nicht mehr möglich, deshalb diese Erklärung erst jetzt im folgenden Mitteilungsblatt.

Grundlage der Berechnung sind die vom Büro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung in den Jahren 2021 und 2022 ermittelten Grundstücks- und Geschossflächen.

Dazu gab es im September 2021 verschiedene Beratungs- und Erläuterungstermine im Rathaus.
Diese Termine wurden von vielen Bürgerinnen und Bürgern rege in Anspruch genommen um Fragen zu beantworten.
Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen sind laut Kommunalem Abgabengesetz kostendeckend zu betreiben. Dabei wird der Aufwand über Gebühren, Beiträge und/oder Verbesserungsbeiträge gedeckt.
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2022 den Beschluss für den Erlass einer Verbesserungsbeitragssatzung gefasst, um nicht die Gebühren und Beiträge stark anpassen zu müssen.
Diese Satzung wurde im Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz vom 11. November 2022 öffentlich bekannt gemacht.
In den vorangegangenen 22 Bürgerversammlungen in unseren Stadtteilen wurde über die geplante Verbesserungssatzung informiert.
Im Bericht des Bürgermeisters 2022 im Mitteilungsblatt vom 23.12.2022 wurde ebenfalls noch einmal darauf hingewiesen.

Der Freistaat Bayern unterstützt seine Gemeinden im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Förderprogramme, welche die Stadt Scheßlitz bisher konsequent genutzt hat und dies auch weiterhin tut.
Diese Förderung kommt in vollem Umfang allen Haus- und Grundstücksbesitzern zu Gute, da dadurch die umzulegenden Kosten reduziert werden.

In der neuen Richtline RZWas 2021 hat die Stadt Scheßlitz alle laufenden und zukünftigen Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigungseinrichtungen angemeldet.
Dazu gehören alle Leitungssanierungen, Verbundkanäle und der Neubau der Kläranlage.
Die Maßnahmen sind einzusehen über die Homepage der Stadt Scheßlitz unter Bürgerservice/ Rathaus/ Satzungen & Verordnungen/ Abwasser und Wasser/ Verbesserungsbeitragssatzung.
Sollten nicht alle Maßnahmen realisiert werden können reduziert sich der umzulegende Gesamtaufwand.
Aus diesem Grund gibt es eine Aufteilung der Zahlung in drei Abschnitte.
Die erste Rate beträgt 50 %, die zweite Rate 30 % der umlagefähigen Kosten. Die Schlussrate erfolgt erst nach Abschluss aller angemeldeten und ausgeführten Maßnahmen und Prüfung der Verwendungsnachweise in einigen Jahren.

Ich hoffe mit dieser Erklärung einen Teil ihrer Fragen beantworten zu können.

Scheßlitz, den 02.11.2023

Roland Kauper
1. Bürgermeister der Stadt Scheßlitz